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Anstellungsbedingungen

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Das Triemlispital bietet interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem sehr angenehmen Umfeld. Das Anstellungsverhältnis richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Stadt Zürich. Wie in anderen öffentlichen Diensten erfolgt die Anstellung über eine sogenannte "Verfügung" und nicht über Arbeitsverträge. Dies ist ein wichtiger Unterschied im Vergleich zu vertraglichen Anstellungen in der Privatwirtschaft.

Mehr zur Stadt Zürich als Arbeitgeberin in der Broschüre
"Arbeiten für die Stadt Zürich".


Besondere Bestimmungen

Für Ausbildungen, Praktika, Lehr- oder Spezialfunktionen gelten besondere Bestimmungen. Sie können mit öffentlich-rechtlichen Verträgen begründet werden, die hinsichtlich Lohn, Arbeitszeit und Kündigung allenfalls von den personalrechtlichen Bestimmungen abweichen. Eine weitere Ausnahme bilden die Gesamtarbeitsverträge für bestimmte Berufsgruppen, bei denen der Kanton Zürich Vertragspartner ist.


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