Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Rechte und Pflichten
Als Patientin oder Patient haben Sie Rechte. Wir begrüssen es, wenn Sie diese Rechte kennen, denn es geht um Ihre Gesundheit. Entscheiden Sie mit, ob eine Untersuchung, eine Behandlung oder ein Eingriff in Frage kommt.
Besitzen Sie eine Patientenverfügung oder einen Organspenderausweis? Informieren Sie Ihre Ärztin oder ihren Arzt darüber oder sprechen Sie mit einer Pflegeperson.
Unsere Spitalmitarbeiter unterstehen dem medizinischen Berufsgeheimnis und der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre persönlichen Informationen sind geschützt.
Alle Patientenrechte und -pflichten sind in einer Orientierungsbroschüre "Meine Rechte und Pflichten" zusammengefasst. Sie erhalten Sie mit einem Klick auf das nachfolgende Dokument oder direkt bei unserer Patientenadministration.
Auszug "Meine Rechte und Pflichten" der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich und des Verbands Zürcher Krankenhäuser zum Download
Ziel sind Informationen und Fakten, die zu Ihrer optimalen Behandlung und Betreuung führen. Und einer Mithilfe, um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Grundlage dazu liefert das kantonale Patientinnen- und Patientengesetz. Inklusive Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Weiterer Kontakt
Leiterin Stationäre Patientenadministration
Prisca Bürgler, Tel. 044 366 23 02

