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Wärmepumpen-Fördertarif.
ewz unterstützt die umweltschonende Energieversorgung mit Wärmepumpen. Profitieren Sie vom speziellen Fördertarif auf dem Energiebezug für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe.
- Der Tarif WP gilt für Wärmepumpenanlagen ab einer elektrischen Leistung von 2 kW, die der Raumheizung, der Prozesswärme oder der Warmwasserbereitung dienen und als Wärmequelle die Umgebungswärme (Luft, Erdwärme, Grund- Oberflächen- und Fliessgewässer) oder Abwärme nutzen. Die Leistung einer allfälligen elektrischen Zusatzheizung darf 3 kW nicht überschreiten.
- Natürliche und juristische Personen, die in der Stadt Zürich elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit einer elektrischen Leistung von mehr als 200 kW betreiben, wird der Fördertarif für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von über 50 kW nur gewährt, soweit der Bezug für die Wärmepumpe in der betreffenden Tarifzeit (Hoch-/ Niedertarif) die Stromproduktion für den Eigenbedarf übersteigt.
- Für weitere energetisch sinnvolle Wärmepumpen-Anwendungen kann der Vorstand der Industriellen Betriebe den Fördertarif für elektrische Wärmepumpen gewähren. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Fördertarifs besteht nicht.
- Der Fördertarif wird nur für Wärmepumpenanlagen gewährt, die die technischen Anforderungen erfüllen, die der Stadtrat im Zeitpunkt ihrer Inbetriebsetzung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen an entsprechende Anlagen aus dem Stromsparfonds festgelegt hat. Dabei kommen Mindestmerkmale bezüglich Qualität und Leistung zur Anwendung, die auf einem anerkannten, dynamischen Label oder Zertifikat beruhen.
- Voraussetzung für die Gewährung des Fördertarifes ist eine separate Messeinrichtung zur Erfassung des Energieverbrauchs der Wärmepumpenanlage. Die dazu erforderliche Messeinrichtung wird von ewz gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installationsanpassungen, der Lieferung und der Montage gehen zu Lasten des Kunden. Es ist zu beachten, dass der Montageort der Messeinrichtung von ewz bestimmt wird.

