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Förderbeiträge aus dem Stromsparfonds.

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Jodler-Ständchen vor der Solaranlage des Berghaues Gamplüt, Wildhaus in St. Gallen

Wir freuen uns, dass Sie eine Anlage oder eine Massnahme zur Förderung der rationellen Elektrizitätsverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen realisieren wollen. Mit den untenstehenden Informationen erhalten Sie alle notwendigen Informationen, damit wir Ihr Vorhaben mit einem Investitions- und/oder Betriebsbeitrag unterstützen können.


Förderbeiträge für Anlagen (Stand Juli 2011).

Solarstromanlagen bis 10 kWp CHF 3'000.–/kWp 
über 10 bis 20 kWp CHF 1'500.-/kWp

Betrag pro installierter Leistung kWpeak.

Anlagen, welche die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gemäss Energiegesetz Art. 7a erhalten sowie die Herkunftsnachweise (HKN) veräussern, sind nicht beitragsberechtigt.
Sonnen-Flachkollektoranlagen * bis 200 m2 CHF 300.–/m2

Betrag pro Quadratmeter Kollektorfläche (Aperturfläche), bis max. 10% der Energiebezugsfläche (beheizte Gebäudefläche).

Bei bestehender oder möglicher Fernwärmeversorgung wird kein Beitrag entrichtet.

Sonnenkollektoren müssen mind. die Norm EN 12975 erfüllen, das Solarkeymark-Label, das SPF-Qualitätslabel oder ein gleichwertiges Qualitätslabel tragen.
Für Sonnenkollektoranlagen bei Gebäuden, die über eine monovalente Wärmepumpenanlage verfügen, werden keine Beiträge ausbezahlt.

Die Förderbeiträge vom Kanton ZH und vom ewz-Stromsparfonds sind nicht kumulierbar.
Wärmepumpenanlagen *
bis 40 kW Luft/Wasser (A2/W35) COP x Heizleistung (kW) x CHF 80.–

bis 40 kW Sole/Wasser (B0/W35) COP x Heizleistung (kW) x CHF 120.–

Ausschliesslich für die Stadt Zürich:

Bonus für den Anschluss der Brauchwarmwassererzeugung an die bis 40 kW Wärmepumpe.
- pauschaler Grundbetrag CHF 500.– 
- zusätzlich für jede Wohnung CHF 300.–
- Bonus maximal pro Anlage CHF 4'000.–

Wärmepumpen müssen mind. die Norm EN 255, bzw. 14511 erfüllen, das D-A-CH-Zertifikat, die WPZ-Buchs-Prüfung oder ein gleichwertiges Qualitätslabel tragen.
 

Für die oben erwähnten Anlagen werden pauschale Beiträge gewährt (für andere oder grössere Anlagen werden die Beiträge individuell berechnet).

* Wärmepumpenanlagen/Sonnenkollektoranlagen Graubünden:
Werden weitere Beiträge Dritter ausbezahlt, dürfen die Beiträge kumuliert max. 150% der ewz-Beitragssätze betragen.


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Beitragsberechtigte Ortschaften in Graubünden.

Region Ortschaften
Domleschg Almens, Feldis, Fürstenau, Paspels, Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Tomils, Trans
Heinzenberg Cazis, Dalin, Flerden, Masein, Portein, Präz, Sarn, Summaprada, Tartar, Tschappina, Urmein
Rheintal Says, Trimmis, Untervaz
Rheinwald Medels, Nufenen
Albulatal Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Lantsch/Lenz, Mon, Mutten, Stierva, Tiefencastel
Oberhalbstein Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Parsonz, Riom, Rona, Salouf, Savognin, Sur, Tinizong
Vaz/Obervaz Lain, Lenzerheide, Muldain, Solis, Valbella, Zorten
Bergell Bondo, Borgonovo, Casaccia, Castasegna, Maloja, Plaun da Lej, Promontogno, Stampa, Vicosoprano

Beitragsberechtige Personen aus Graubünden können sich an unsere Mitarbeitenden in Sils im Domleschg wenden.


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Wie gehe ich vor?

Bestellen Sie die entsprechenden Gesuchsunterlagen. Füllen Sie die Unterlagen (am Besten zusammen mit Ihrem Planer bzw. Ihrer Planerin oder mit der Verantwortlichen Person bei Ihrer Installationsfirma) vollständig aus und senden Sie das Projektdossier fristgerecht an ewz.


Gut zu Wissen.

  1. Mit den Arbeiten dürfen Sie erst nach unserer Gutsprache beginnen.
  2. Die Beitragsgewährung kann mit Bedingungen wie z.B. der Installation eines Energiezählers verknüpft sein.
  3. Auf eine Beitragsgewährung besteht kein Rechtsanspruch.
  4. Die Beiträge werden nach Abschluss der Arbeiten und einer allfälligen Schlusskontrolle ausbezahlt. 
  5. Werden die Auflagen nicht oder nur teilweise eingehalten, können die Beiträge gekürzt werden.


Informationen zum Stromsparfonds.

Mehr zu Förderbeiträgen und Gesuchsanfragen.


Förderbeiträge für thermische Solaranlagen durch Stadt und Kanton Zürich.

Sowohl der Kanton, wie auch die Stadt Zürich fördern den Bau von Sonnenkollektoranlagen (thermische Solaranlagen) mit finanziellen Beiträgen.
Da diese Beiträge nicht kumuliert werden können, wurde folgende Abmachung getroffen:

Sonnenkollektoranlagen kleiner als 8 m2
Diese Anlagen erhalten beim Kanton Zürich höhere Förderbeiträge als in der Stadt Zürich.

Die Fördergesuche werden daher durch das Bearbeitungszentrum Förderprogramm Energie (Kt. ZH) bearbeitet.

Sonnenkollektoranlagen grösser als 8 m2
Diese Anlagen erhalten bei der Stadt Zürich höhere Förderbeiträge als beim Kanton. Die Fördergesuche werden daher vom Stromsparfonds der Stadt Zürich (ewz) bearbeitet.

 


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Weitere Informationen

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Tramstrasse 35
8050 Zürich
Telefon 058 319 47 11

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7411 Sils i.D.
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