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Medienmitteilungen
Der Stadtrat von Zürich
17. März 2010
Baurecht für eine gemeinnützige Wohn- und Gewerbeüberbauung auf dem Kalkbreiteareal im Quartier Aussersihl
Geplant sind 89 Wohnungen mit einer Vielfalt von Wohnungstypen
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Genehmigung eines Baurechtsvertrags mit der Baugenossenschaft Kalkbreite. Diese beabsichtigt, auf dem 6350 m2 grossen Areal zwischen Kalkbreite- und Badenerstrasse eine Wohn- und Gewerbeüberbauung mit 89 Wohnungen und 4800 m2 Gewerbe- und Dienstleistungsflächen zu erstellen. Die auf dem Areal befindliche alte Tramabstellanlage, die diesen Sommer ersetzt wird, muss im Zuge der Überbauung aus Lärmschutzgründen auf Kosten der Stadt überdeckt werden.
Das Projekt orientiert sich an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft und sieht sich als neues urbanes Zentrum, das die Quartiere inner- und ausserhalb des Seebahneinschnitts miteinander verbindet. Es bietet vielfältige Wohnungen mit einem bis zu zehn Zimmern für Grosshaushalte sowie Flächen für Gewerbe und kulturelle Nutzungen an. Der Gemeinderat bewilligte am 20. Juni 2007, gestützt auf eine Motion der Gemeinderäte Emil Seliner (SP) und Robert Schönbächler (CVP), einen Projektierungskredit von 3,35 Mio. Franken, um ein Projekt mit einem gemeinnützigen Bauträger zu entwickeln. Inzwischen wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Das Projekt der Müller Sigrist Architekten Zürich, sieht eine Blockrandbebauung mit einem 2200 m2 grossen, ruhigen Innenhof vor, welcher der Öffentlichkeit tagsüber zugänglich sein soll.
Anstelle einer Erhöhung des Projektierungskredits durch den
Gemeinderat hat die Genossenschaft Kalkbreite vorgeschlagen, für
die Finanzierung der weiteren Projektierungsschritte selber zu
sorgen. Dafür ist sie auf einen vom Gemeinderat genehmigten
Baurechtsvertrag angewiesen. Vor der Eintragung des Baurechts im
Grundbuch muss der Gemeinderat im Sommer 2010 noch den
erforderlichen Gestaltungsplan genehmigen und anfangs 2011 den
Objektkredit für die Gleisüberdeckung bewilligen. Das Baurecht
dauert 62 Jahre mit einer Verlängerungsoption von zweimal 15 Jahren
und der Baurechtszins beträgt - vorbehältlich der
Bauabrechnung - rund 375 000 Franken pro Jahr.
Thema: Bauen
Organisationseinheit: Stadtrat

