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Personalpolitik

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Für die Personalpolitik ist der Stadtrat zuständig. Grundlagen bilden die im Personalrecht festgehaltenen Grundsätze.

HR Stadt Zürich bearbeitet die personalpolitischen Themen für den Stadtrat. Es wirkt auf den rechtsgleichen und einheitlichen Vollzug des Personalrechts mit seinen Ausführungsbestimmungen hin und unterstützt darin die Departemente und Dienstabteilungen.


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