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Juristische Personen

Der Kanton und die Stadt Zürich erheben eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Jeder Kanton in der Schweiz hat eine eigene Steuergesetzgebung und eigene Steuerfüsse. Die Stadt Zürich hat im schweizerischen Vergleich eine moderate Steuerbelastung und ist im internationalen Vergleich sehr attraktiv.
 
Doppelbesteuerungsabkommen, welche die mehrmalige Besteuerung desselben Ertrages bei international tätigen Gesellschaften verhindern, bestehen mit über 80 Staaten. Zusätzlich werden Steuern vom Bund auf dem Gesellschaftsgewinn erhoben.


Formulare & Merkblätter

Finden Sie die wichtigsten Formulare, Merkblätter und Downloads für juristische Personen.

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Fristen

Informationen über Frist und Abgabeort der Steuererklärung

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Kirchensteuer

Wie die Kirchensteuer erhoben wird.

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Kontoverbindungen

Diese Angaben benötigen Sie für individuelle Zahlungen

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Sitzverlegung

Steuerpflichten bei Sitzverlegung in eine andere zürcherische Gemeinde, in einen anderen Kanton oder Wegzug ins Ausland

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Spesenreglement

Die Steuerverwaltung bietet mittleren und grösseren Unternehmungen die Möglichkeit, ein Spesenreglement genehmigen zu lassen.

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Steuerausscheidung

Personen, welche in der Stadt Zürich einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte führen, ihren (Wohn)-Sitz aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer Steuerausscheidung.

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Steuerbefreiung

Wer ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen kann.

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Steuerberechnung

Steuerberechnung von Kapitalgesellschaften, Anlagefonds, Vereine und Stiftungen, sowie Holding- , Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften

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Steuererleichterungen

Informationen über die Steuererleichterung für Unternehmen

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Steuergesetz

Für die Gemeinden des Kantons Zürich gilt das kantonale Steuergesetz.

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Tax rulings

Wo Sie sich bei Fragen über den Umfang der Steuerpflicht hinwenden können.

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Steueramt

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8004 Zürich

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Telefon044 412 33 60
Fax044 412 37 95

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