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Steuerbefreiung
Stiftungen und Vereine, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen, können bei folgender Dienstabteilung ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen:
Kantonales Steueramt
Dienstabteilung Recht
Postfach
8090 Zürich
Ist eine Steuerbefreiung bereits in einem anderen Kanton erfolgt, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit den letzten zwei Geschäftsabschlüssen sowie den Vereinsstatuten bzw. Stiftungsurkunde und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung an die oben aufgeführte Adresse ein.
Ist eine Vorsorgeeinrichtung bereits in einem anderen Kanton steuerbefreit, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit dem Grundbuchauszug von jeder Liegenschaft und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung des Sitzkantons an die oben aufgeführte Adresse ein.

