Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Steuerberechnung
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Der Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 8% des steuerbaren Reingewinns. Der Kapitalsteuersatz beträgt 0.75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Die so ermittelte einfache Staatssteuer wird mit den Steuerfüssen von Kanton, Stadt und Kirche multipliziert, was den zu entrichtenden Betrag an Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer ergibt.
provisorische Steuerberechnung, Web-Applikation des kantonalen Steueramts
Anlagefonds, Vereine und Stiftungen
Der Gewinnsteuersatz beträgt 4% des steuerbaren Reingewinnes. Gewinne von Vereinen und Stiftungen sind steuerfrei, falls sie auf ein Jahr berechnet Fr. 10'000.-- nicht überschreiten und das Kapital Fr. 100'000 nicht erreicht. Der Kapitalsteuersatz beträgt 0.75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.
Holding-, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften
Stammen die Erträge zu mindestens zwei Drittel auf Beteiligungen oder wird in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit ausgeübt, so profitiert die Gesellschaft vom Holding- bzw. vom Verwaltungsprivileg. Dabei gelangen stark reduzierte Steuersätze auf dem Gewinn zur Anwendung.
Der Kapitalsteuersatz beträgt 0.15 Promille.

