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Steuererleichterungen
Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, kann der Regierungsrat des Kanton Zürich im Einvernehmen mit dem Stadtrat der Stadt Zürich für bis zu 10 Jahre eine angemessene Steuererleichterung gewähren.
Hilfestellung wird hierzu auch von der kantonalen Standortförderung geboten.

