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Natürliche Personen - Wichtige Themen
Informationen von A wie «Aufgabenteilung» bis Z wie «Zuzug».
Als natürliche Personen werden die Menschen als Einzelwesen
besteuert ungeachtet ihres Alters und Geschlechts.
Aufgabenteilung der Steuerämter
Aufgabenteilung des Steueramtes der Stadt Zürich mit dem kantonalen Steueramt Zürich
Bemessungsgrundlagen
Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte, die im Kalenderjahr erzielt worden sind, deklarations- und steuerpflichtig.
Direkte Bundessteuer
Das Inkassoverfahren für die direkte Bundessteuer erfolgt ausschliesslich über die Dienstabteilung Bundessteuern des kantonalen Steueramtes.
Eingetragene Partnerschaft
Bei eingetragener Partnerschaft im Verlauf einer Steuerperiode haben die Partner bzw. Partnerinnen erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Formulare & Merkblätter
Finden Sie die wichtigsten Formulare, Merkblätter und Downloads für natürliche Personen.
Heirat
Bei Heirat im Verlauf einer Steuerperiode haben die Ehegatten erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Liegenschaftenbewertung
Finden Sie Antworten zu Liegenschaftenbewertung, Eigenmietwert, Steuerwert von Liegenschaften.
Neuer Lohnausweis
Im Kanton Zürich wird der von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebene neue Lohnausweis grundsätzlich mit Wirkung ab Steuerperiode 2007 eingeführt.
Rückzahlung Wohneigentumsvorbezüge
Wie Sie ein Gesuch für die Rückerstattung der Steuern auf Wohneigentumsvorbezüge einreichen.
Steuererklärungs-Software
Private Tax, das Programm für natürliche Personen zum Erfassen der Steuererklärung mit dem Computer.
Steuerausscheidung
Personen, welche in der Stadt Zürich einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte führen, ihren (Wohn)-Sitz aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer Steuerausscheidung.
Steuerpflicht / Steuerberechnung
Wann Sie grundsätzlich in der Stadt Zürich steuerpflichtig sind. Steuerberechnung - Eine Web-Applikation des kantonalen Steueramts
Stundung
Falls es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, die definitive Schlussrechnung innert der 30-tägigen Zahlungsfrist zu begleichen, können Sie sich mit einem begründeten, konkreten Stundungsgesuch...
Todesfall
Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz in der Stadt Zürich hat die Inventarbehörde des Steueramtes in der Regel innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Steuerinventar aufzunehmen.
Verfahrensrecht / Rechtsmittel
Wenn Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben, werden Sie durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Zusätzlich können Sie wegen Verletzung der Verfahrenspflichten ...
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuern werden Ihnen per 30. Juni gutgeschrieben, sofern der Verrechnungssteuerantrag vor diesem Termin beim Steueramt der Stadt Zürich eingegangen ist
Zahlungsempfehlung / Schlussrechnung
Für jede Steuerperiode erhalten Sie im ersten Quartal des entsprechenden Kalenderjahres eine Zahlungsempfehlung als provisorische Rechnung zugestellt.
Sollte zu Ihrer Frage keine Antwort vorhanden sein, so empfehlen wir Ihnen einen Besuch der Internetseite des kantonalen Steueramt Zürich.