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Aufgabenteilung zwischen dem Steueramt der Stadt Zürich und dem kantonalen Steueramt Zürich

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In der Schweiz dürfen sowohl der Bund, die Kantone als auch die Gemeinden Steuern erheben.
 
Das Steueramt der Stadt Zürich ist bezüglich natürlichen Personen unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

  • Wir führen das Steuerregister aller Steuerpflichtigen in der Stadt Zürich
  • Wir stellen den Versand der Steuererklärungsformulare sicher
  • Wir versenden zu Beginn jedes Kalenderjahres eine Zahlungsempfehlung für die Staats- und Gemeindesteuern für das aktuelle Kalenderjahr
  • Wir wirken mit im Einschätzungsverfahren für Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern und schätzen einen Grossteil der Steuerpflichtigen ein
  • Wir versenden die definitive Schlussrechnung für Staats- und Gemeindesteuern
  • Wir führen das Inkassoverfahren für Staats- und Gemeindesteuern durch
  • Wir bearbeiten die Einsprachen gegen Schlussrechnungen für Staats- und Gemeindesteuern sowie gegen unsere Inkassoentscheide
 
Das kantonale Steueramt Zürich ist unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:
  • Durchführung des Einschätzungsverfahren für Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern der verbleibenden Steuererklärungen
  • Bearbeitung der Einsprachen, Rekurse und Beschwerden gegen Einschätzungsentscheide der Stadt Zürich sowie des Kantons
  • Versand der Bundessteuerrechnungen
  • Durchführung des Inkassoverfahrens für die direkte Bundessteuer


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Weitere Informationen

Kontakt

Kantonales Steueramt Zürich

Postadresse:
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich

Telefon 043 259 40 50

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