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Bemessungsgrundlagen

Zuzug aus einem anderen Kanton


Sofern Sie am 31. Dezember noch im Kanton Zürich wohnhaft sind, sind Sie für das ganze Kalenderjahr in der Stadt Zürich steuerpflichtig und haben sämtliche Einkünfte des gesamten Jahres in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren.


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Zuzug aus einer anderen zürcherischen Gemeinde

Sie sind für das gesamte Kalenderjahr in der anderen zürcherischen Gemeinde steuerpflichtig und erhalten auch von dieser Gemeinde die Steuererklärungsformulare.


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Zuzug aus dem Ausland

Sie deklarieren in Ihrer Steuererklärung sämtliche Einkünfte, die Sie nach dem Zuzug erzielt haben.


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Überlebender Ehegatte/Partner bzw. Ehegattin/Partnerin bei Tod des anderen Ehegatten/Partners bzw. Ehegattin/Partnerin

Bis zum Todestag werden Sie noch gemeinsam mit Ihrem verstorbenen Ehegatten/Partner bzw. mit Ihrer verstorbenen Ehegattin/Partnerin besteuert und haben entsprechend auch sämtliche Einkünfte beider Personen für die Zeit bis und mit Todestag zu deklarieren.
 
Ab Todestag Ihres Ehegatten/Partners bzw. Ihrer Ehegattin/Partnerin bis Ende der Steuerpflicht sind Sie alleine steuerpflichtig und deklarieren entsprechend in Ihrer Steuererklärung sämtliche Einkünfte, die Sie nach dem Todestag Ihres Ehegatten/Partners bzw. Ihrer Ehegattin/Partnerin erzielt haben.


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