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Eingetragene Partnerschaft
Bei eingetragener Partnerschaft im Verlauf einer Steuerperiode haben die Partner bzw. Partnerinnen erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Steuerperiode des Eintragsjahres wird jeder Partner bzw. jede Partnerin noch getrennt besteuert.
Für die direkte Bundessteuer gilt die Sonderregelung, dass auf Antrag der Steuerpflichtigen eine gemeinsame Besteuerung bereits für die Steuerperiode des Jahres der eingetragenen Partnerschaft erfolgen kann. Diesfalls ist innert Frist eine zusätzliche gemeinsame Steuererklärung bei der Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes, Bändliweg 21, 8090 Zürich, einzureichen.
Beispiel
Bei eingetragener Partnerschaft im Kalenderjahr 2010 werden die Partner und Partnerinnen erstmals für die Steuerperiode 2011 gemeinsam eingeschätzt. Jeder Partner und Partnerin hat dementsprechend im Kalenderjahr 2011 noch eine eigene Steuererklärung 2010 einzureichen. Erstmals im Kalenderjahr 2012 ist die gemeinsame Steuererklärung 2011 einzureichen.
Die Partner bzw. Partnerinnen können zusätzlich für die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2010 eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

