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Eingetragene Partnerschaft
Bei eingetragener Partnerschaft im Verlauf einer Steuerperiode
haben die Partner bzw. Partnerinnen erstmals für die darauf
folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung
einzureichen. Für die Steuerperiode des Eintragsjahres wird jeder
Partner bzw. jede Partnerin noch getrennt besteuert.
Für die direkte Bundessteuer gilt die Sonderregelung, dass
auf Antrag der Steuerpflichtigen eine gemeinsame Besteuerung
bereits für die Steuerperiode des Jahres der eingetragenen
Partnerschaft erfolgen kann. Diesfalls ist innert Frist eine
zusätzliche gemeinsame Steuererklärung bei der
Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes,
Bändliweg 21, 8090 Zürich, einzureichen.
Beispiel
Bei eingetragener Partnerschaft im Kalenderjahr 2008 werden
die Partner und Partnerinnen erstmals für die Steuerperiode 2009
gemeinsam eingeschätzt. Jeder Partner und Partnerin hat
dementsprechend im Kalenderjahr 2009 noch eine eigene
Steuererklärung 2008 einzureichen. Erstmals im Kalenderjahr 2010
ist die gemeinsame Steuererklärung 2009 einzureichen.
Die Partner bzw. Partnerinnen können zusätzlich für die
direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2008 eine gemeinsame
Steuererklärung einreichen.