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Formulare & Merkblätter
Die wichtigsten Formulare, Merkblätter und herunterladbaren Dateien
für natürliche Personen. Alle Drucksachen können Sie ausserdem wie
folgt bestellen oder beziehen:
- Telefon-Nr. 044 412 33 05 und 044 412 33 77
- Auf Wunsch können Sie Drucksachen bei uns persönlich an der Werdstrasse 75 beziehen.
- Nutzen Sie das Angebot des kantonalen Steueramtes und laden Sie Drucksachen und Beilagen direkt von www.steueramt.zh.ch herunterladbare Dateien für natürliche Personen.
Gesuch um Sperrung der Daten im Steuerregister
Gemäss § 11 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) können Steuerpflichtige ihre Daten im Steuerregister der Stadt Zürich jederzeit sperren lassen.
Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre
Gemäss §122 des Steuergesetzes (StG) können Steuerausweise ungeachtet einer
Datensperre ausgestellt werden, sofern die Antragsteller dem Gemeindesteueramt
glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener
Rechte gegenüber der betreffenden steuerpflichtigen Person behindert werden
(§11 Abs. 2 lit. b des Datenschutzgesetzes).
Kurslisten
Folgende Kurslisten können im Kundendienst (Formularausgabe) des Steueramtes der Stadt Zürich bezogen werden (kein Postversand):
- Kursliste der in der Schweiz kotierten in- und ausländischen Wertpapiere (Band 1 + 2) zum Gesamtpreis von CHF 25
- Kursliste HB der ausserbörslich gehandelten Wertpapiere zum Preis von CHF 14
Online: Die Kurslisten stehen Ihnen ausserdem elektronisch auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung.
Bestellmöglichkeit mit Postversand
Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich
Räffelstrasse 32
8090 Zürich
Telefon 043 259 99 99
Bei Bestellung via Kontaktformular: Bitte geben Sie im Feld «Mitteilung» genau an, welche Kurslisten Sie bestellen möchten. Vielen Dank!
Steuererklärungs-Software (Private Tax)
Das Steuererklärungsprogramm «Private Tax» in der aktuellen Version
kann von der
Website des Kantonalen Steueramts gratis
heruntergeladen werden.
Weitere
Informationen und Bestellmöglichkeiten
Vollmacht in allen Steuerangelegenheiten
Vollmacht in allen Steuerangelegenheiten zur Vertretung vor allen Behörden und Instanzen, zur Erhebung und Führung von Einsprachen und Rekursen, zur Ergreifung von Rechtsmitteln aller Art, sowie zum Abschluss von Vergleichen, mit dem Recht der Substitution.
Weisung über die Bewertung von Liegenschaften
Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2003.