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Heirat

Bei Heirat im Verlauf einer Steuerperiode haben die Ehegatten erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Steuerperiode des Heiratsjahres wird jeder Ehegatte noch getrennt besteuert.
 
Für die direkte Bundessteuer gilt die Sonderregelung, dass auf Antrag der Steuerpflichtigen eine gemeinsame Besteuerung bereits für die Steuerperiode des Heiratsjahres erfolgen kann. In diesem Fall ist innert Frist eine zusätzliche gemeinsame Steuererklärung bei der Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes, Bändliweg 21, 8090 Zürich, einzureichen.
 
Beispiel
Bei Heirat im Kalenderjahr 2008 werden die Ehegatten erstmals für die Steuerperiode 2009 gemeinsam eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat dementsprechend im Kalenderjahr 2009 noch eine eigene Steuererklärung 2008 einzureichen. Erstmals im Kalenderjahr 2010 ist die gemeinsame Steuererklärung 2009 einzureichen.
 
Die Ehegatten können zusätzlich für die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2008 eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
 


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