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Heirat
Bei Heirat im Verlauf einer Steuerperiode haben die Ehegatten
erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame
Steuererklärung einzureichen. Für die Steuerperiode des
Heiratsjahres wird jeder Ehegatte noch getrennt besteuert.
Für die direkte Bundessteuer gilt die Sonderregelung, dass
auf Antrag der Steuerpflichtigen eine gemeinsame Besteuerung
bereits für die Steuerperiode des Heiratsjahres erfolgen kann. In
diesem Fall ist innert Frist eine zusätzliche gemeinsame
Steuererklärung bei der
Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes,
Bändliweg 21, 8090 Zürich, einzureichen.
Beispiel
Bei Heirat im Kalenderjahr 2008 werden die Ehegatten erstmals
für die Steuerperiode 2009 gemeinsam eingeschätzt. Jeder Ehegatte
hat dementsprechend im Kalenderjahr 2009 noch eine eigene
Steuererklärung 2008 einzureichen. Erstmals im Kalenderjahr 2010
ist die gemeinsame Steuererklärung 2009 einzureichen.
Die Ehegatten können zusätzlich für die direkte Bundessteuer
der Steuerperiode 2008 eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.