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Steuerausscheidung
Personen, welche in der Stadt Zürich einen Geschäftsbetrieb oder
eine Betriebsstätte führen, ihren (Wohn-) Sitz aber in einer
anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer
Steuerausscheidung. Befindet sich ihr Wohnsitz in einem andern
Kanton oder im Ausland, sind sie kraft wirtschaftlicher
Zughörigkeit steuerpflichtig.
Gleiches gilt für diese nicht in der Stadt Zürich ansässigen
Personen, wenn sie Grundeigentum in der Stadt besitzen.