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Steuerausscheidung
Personen, welche in der Stadt Zürich einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte führen, ihren (Wohn-) Sitz aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer Steuerausscheidung. Befindet sich ihr Wohnsitz in einem andern Kanton oder im Ausland, sind sie kraft wirtschaftlicher Zughörigkeit steuerpflichtig.
Gleiches gilt für diese nicht in der Stadt Zürich ansässigen Personen, wenn sie Grundeigentum in der Stadt besitzen.

