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Trennung/Scheidung
Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode
werden die Ehegatten bereits ab dieser Steuerperiode getrennt
besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung
einzureichen.
Beispiel
Bei einer Scheidung oder Trennung im Kalenderjahr 2009 werden
die Ehegatten bereits für die Steuerperiode 2009 getrennt
eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat dementsprechend im Kalenderjahr
2010 eine eigene Steuererklärung 2009 einzureichen.
Auflösung/Trennung der eingetragenen Partnerschaft
Bei Auflösung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode
werden die Partner bzw. Partnerinnen bereits ab dieser
Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine
separate Steuererklärung einzureichen.
Beispiel
Bei einer Auflösung oder Trennung im Kalenderjahr 2009 werden
die Partner bzw. Partnerinnen bereits für die Steuerperiode 2009
getrennt eingeschätzt. Jeder Partner bzw. jede Partnerin hat
dementsprechend im Kalenderjahr 2010 eine eigene Steuererklärung
2009 einzureichen.