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Trennung/Scheidung

Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode werden die Ehegatten bereits ab dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
 
Beispiel
Bei einer Scheidung oder Trennung im Kalenderjahr 2009 werden die Ehegatten bereits für die Steuerperiode 2009 getrennt eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat dementsprechend im Kalenderjahr 2010 eine eigene Steuererklärung 2009 einzureichen.


Auflösung/Trennung der eingetragenen Partnerschaft

Bei Auflösung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode werden die Partner bzw. Partnerinnen bereits ab dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
 
Beispiel
Bei einer Auflösung oder Trennung im Kalenderjahr 2009 werden die Partner bzw. Partnerinnen bereits für die Steuerperiode 2009 getrennt eingeschätzt. Jeder Partner bzw. jede Partnerin hat dementsprechend im Kalenderjahr 2010 eine eigene Steuererklärung 2009 einzureichen.
 


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