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Trennung/Scheidung

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Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode werden die Ehegatten bereits ab dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
 
Beispiel
Bei einer Scheidung oder Trennung im Kalenderjahr 2010 werden die Ehegatten bereits für die Steuerperiode 2010 getrennt eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat dementsprechend im Kalenderjahr 2011 eine eigene Steuererklärung 2010 einzureichen.


Auflösung/Trennung der eingetragenen Partnerschaft

Bei Auflösung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode werden die Partner bzw. Partnerinnen bereits ab dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
 
Beispiel
Bei einer Auflösung oder Trennung im Kalenderjahr 2010 werden die Partner bzw. Partnerinnen bereits für die Steuerperiode 2010 getrennt eingeschätzt. Jeder Partner bzw. jede Partnerin hat dementsprechend im Kalenderjahr 2011 eine eigene Steuererklärung 2010 einzureichen.


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