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Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuern werden Ihnen per 30. Juni gutgeschrieben,
sofern der Verrechnungssteuerantrag vor diesem Termin beim
Steueramt der Stadt Zürich eingegangen ist. Geht der Antrag nach
dem 30. Juni bei uns ein, so wird die Verrechnungssteuer wie ein
Zahlungseingang zu diesem Datum valutiert.
Im Normalfall wird die Verrechnungssteuer mit der
Schlussrechnung der folgenden Steuerperiode verrechnet
(beispielsweise werden die Verrechnungssteuern mit Fälligkeiten
2007 mit der Schlussrechnung der Steuerperiode 2008 verrechnet).
Ausnahmsweise erfolgt eine Verrechnung mit der mit dem
Fälligkeitsjahr übereinstimmenden Steuerperiode:
- Bei Wegzug im Fälligkeitsjahr in eine andere zürcherische Gemeinde
- Bei Heirat im Fälligkeitsjahr
- Bei Scheidung oder Trennung in dem auf das Fälligkeitsjahr folgenden Jahr
- Bei Beendigung der Steuerpflicht im Fälligkeitsjahr durch Tod oder Wegzug ins Ausland
Die Verrechnungssteuern werden Ihnen per 30. Juni gutgeschrieben, sofern der Verrechnungssteuerantrag vor diesem Termin beim Steueramt der Stadt Zürich eingegangen ist.