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Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht von
steuerpflichtigen Personen entrichtet wird, sondern direkt vom
Arbeitgeber bzw. allenfalls Versicherer. Die Steuer wird vor
Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem
Gemeinwesen abgeliefert.
Der Quellensteuer unterliegen einerseits v.a. ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung
(C) und anderseits im Ausland wohnhafte Künstler/innen und
Sportler/innen sowie Empfänger/innen von
Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.
Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C.
Quellensteuer für Personen im Ausland
Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz mit wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten zur Schweiz.
Formulare & Merkblätter
Finden Sie die wichtigsten Formulare, Merkblätter und Downloads zum Thema Quellensteuer.