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Steuerfuss / Zinsen
Berechnen Sie die Steuern mit den aktuellen Prozentsätzen für natürliche und juristische Personen.
Moderate Steuerbelastung
In der Schweiz werden die Steuern auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erhoben. Das führt zu einem Steuerwettbewerb unter den Kantonen und Gemeinden und ist ein wesentlicher Grund für die tiefen Steuern in der Schweiz, bedingt aber auch eine vertiefte Abklärung der jeweiligen Steuersituation.
Die Stadt Zürich kennt eine moderate Steuerbelastung, die sowohl im nationalen wie im internationalen Städtevergleich äusserst attraktiv ist.
Informationen und Links finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsförderung.
Natürliche Personen
| Staatssteuerfuss
(Beschluss des KR vom 13.12.2011) |
100% |
|---|---|
| Gemeindesteuerfuss
(Beschluss GR vom 15.12.2012) |
119% |
| Reformierter Kirchensteuerfuss
(Beschluss Zentralkirchenpflege vom 5.12.2012) |
10% |
| Römisch-Katholischer Kirchensteuerfuss
(Beschluss Delegiertenversammlung vom 27.11.2012) |
10% |
| Christkatholischer Kirchensteuerfuss
(Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 26.06.2012) |
14% |
Juristische Personen (Kirchensteueranteile für die Steuerperiode 2013)
| Reformierte Kirche | 10.0 % davon Anteil 45.70 % | = 4.57 % |
|---|---|---|
| Römisch-katholische Kirche | 10.0 % davon Anteil 54.01 % | = 5.40 % |
| Christkatholische Kirche | 14.0 % davon Anteil 0.29 % | = 0.04 % |
| Total | = 10.01 % |
Zinsen
Zinsen werden so berechnet, dass die vor dem 30. September geleisteten Zahlungen zu Ihren Gunsten und die nach diesem Verfalltag geleisteten Beiträge zu Ihren Lasten mit 1,5 % verzinst werden. Einzig bei Steuerpflichtigen, denen bis am 30. Juni der Steuerperiode keine erste, provisorische Steuerrechnung zugestellt wurde, beginnt der Zinslauf erst mit dem 1. Januar des der Steuerperiode folgenden Jahres.
Falls Sie Ihre Steuerschuld nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung noch nicht (vollständig) bezahlt haben, wird seit dem 1. Januar 2008 ein Verzugszins von 4.5 % erhoben und gesondert berechnet (bis 31.12.2007 2 %).
Verzugszinsen werden auch erhoben, wenn Sie mit uns ein Zahlungsabkommen vereinbart haben.
Es lohnt sich also, die Steuern frühzeitig zu bezahlen!
Steuerberechnung
Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des vom Pflichtigen geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.
Web-Applikation, Steuerberechnung des kantonalen Steueramtes

