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Steuerfuss / Zinsen
Berechnen Sie die Steuern mit den aktuellen Prozentsätzen für
natürliche und juristische Personen.
Moderate Steuerbelastung
In der Schweiz werden die Steuern auf den drei Ebenen Bund, Kanton
und Gemeinde erhoben. Das führt zu einem Steuerwettbewerb unter den
Kantonen und Gemeinden und ist ein wesentlicher Grund für die
tiefen Steuern in der Schweiz, bedingt aber auch eine vertiefte
Abklärung der jeweiligen Steuersituation.
Die Stadt Zürich kennt eine moderate Steuerbelastung, die
sowohl im nationalen wie im internationalen Städtevergleich
äusserst attraktiv ist.
Informationen und Links finden Sie auf der Seite der
Wirtschaftsförderung.
Natürliche Personen:
| Staatssteuerfuss
(Beschluss des KR vom 16. Dezember 2009) |
100% |
|---|---|
| Gemeindesteuerfuss
(Beschluss des GR vom 11. Dezember 2009 ) |
119% |
| Reformierter Kirchensteuerfuss
(Beschluss Zentralkirchenpflege vom 9. Dezember 2009) |
10% |
| Römisch-Katholischer Kirchensteuerfuss
(Beschluss Delegiertenversammlung vom 24. November 2009) |
11% |
| Christkatholischer Kirchensteuerfuss
(Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2009) |
14% |
Juristische Personen (Kirchensteueranteile)
| Reformierte Kirche | 47,09 % von 10 % = | 4,709 % |
|---|---|---|
| Römisch-Katholische Kirche | 52,62 % von 11 % = | 5,788 % |
| Christkatholische Kirche | 0,29 % von 14 % = | 0,040 % |
| Total | (abgerundet) = | 10,53 % |
Zinsen
Zinsen werden so berechnet, dass die vor dem 30. September
geleisteten Zahlungen zu Ihren Gunsten und die nach diesem
Verfalltag geleisteten Beiträge zu Ihren Lasten mit 2 % verzinst
werden. Einzig bei Steuerpflichtigen, denen bis am 30. Juni der
Steuerperiode keine erste, provisorische Steuerrechnung zugestellt
wurde, beginnt der Zinslauf erst mit dem 1. Januar des der
Steuerperiode folgenden Jahres.
Falls Sie Ihre Steuerschuld nach Ablauf der Zahlungsfrist von
30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung noch nicht (vollständig)
bezahlt haben, wird seit dem 1. Januar 2008 ein
Verzugszins von 4.5 % erhoben und gesondert
berechnet (bis 31.12.2007 2 %).
Verzugszinsen werden auch erhoben, wenn Sie mit uns ein
Zahlungsabkommen vereinbart haben.
Es lohnt sich also, die Steuern frühzeitig zu bezahlen!
Steuerberechnung
Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die
provisorische Berechnung des vom Pflichtigen geschuldeten
Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich.
Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung
massgebend.
Web-Applikation, Steuerberechnung des kantonalen
Steueramtes