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Über uns

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Das Steueramt der Stadt Zürich ist verantwortlich für

  • den Vollzug der kantonalen Steuergesetzgebung, Verordnungen und Weisungen
  • die Steuerveranlagung der direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde
  • Steuerbezug der Staats- und Gemeindesteuern
  • die Errechnung der Steuerbeträge

Die Steuern bezwecken die Finanzierung der allgemeinen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden, die nicht aus anderen Einnahmen bestritten werden können.


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