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Über uns
Das Steueramt der Stadt Zürich ist verantwortlich
für
- den Vollzug der kantonalen Steuergesetzgebung, Verordnungen und Weisungen
- die Steuerveranlagung der direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde
- Steuerbezug der Staats- und Gemeindesteuern
- die Errechnung der Steuerbeträge
Die Steuern bezwecken die Finanzierung der allgemeinen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden, die nicht aus anderen Einnahmen bestritten werden können.