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Wohnbaupolitik
Fragen der Wohnbaupolitik werden in der Stadt Zürich vor allem vom Finanzdepartement bearbeitet, in Zusammenarbeit mit dem Hochbau- und dem Präsidialdepartement.
Bauland - Baurechte
Wohnungsbau hat wesentlich mit verfügbarem Land zu tun.Die Stadt Zürich hat vor allem zwischen 1930 und 1950 gezielt Bauland erworben, um dieses im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger wie Baugenossenschaften und Stiftung abgeben zu können. Die Baurechtspolitik wird von der Liegenschaftenverwaltung entworfen und vom Gemeinderat sowie eventuell von den Stimmberechtigten beschlossen. Aktuell sind rund 200 Baurechtsverträge aktiv, rund die Hälfte davon betreffen gemeinnützige Wohnbauträger, hpts. Baugenossenschaften.
Wohnbauförderung - preisgünstiges Wohnen
Seit 1907 betreibt die Stadt Zürich mit Erfolg Wohnbauförderung.
Der Effekt: Von den 206'000 Wohnungen in Zürich ist rund ein
Viertel „gemeinnützig", das heisst, für diese Wohnungen gilt
die Kostenmiete, und sie sind der Spekulation entzogen. Dank
dem hohen Anteil an gemeinnützigen Wohnungen,
die Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen und der Stadt selbst
gehören, gibt es in Zürich noch immer viel preisgünstigen
Wohnraum.
Mit Rahmenkrediten werden einzelne Wohnungen gezielt für
schwache Einkommen verbilligt. Für solche subventionierte Wohnungen
gelten Belegungs- und Einkommensvorschriften, die vom Büro für
Wohnbauförderung regelmässig kontrolliert werden.