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Medienmitteilungen
1. Februar 2010
Flughafen Betriebsreglement: Stadt Zürich erhebt Beschwerde
Die Stadt Zürich zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über das
Betriebsreglement des Flughafens Zürich ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. Dezember 2009 über das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich sowie diverse Infrastrukturanlagen entschieden. Die Stadt Zürich erhebt gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht. Die Beschwerdefrist läuft heute Montag, 1. Februar, ab. Die Stadt Zürich anerkennt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich grundsätzlich. Sie ist aber gleichzeitig der Auffassung, dass sich dieser nicht über Jahre hinweg losgelöst von allen raumplanungs- und umweltrechtlichen Vorgaben entwickeln soll.
Verstösse gegen Umwelt- und Raumplanungsrecht
Insbesondere hat die Stadt gerügt, dass wesentliche
Änderungen am bisherigen Betrieb ohne eine Abstimmung mit dem
Sachplan Infrastruktur Luftfahrt nicht zulässig sind und daher auch
nicht hätten genehmigt werden dürfen. So etwa die Abkehr von der
bisherigen Nordausrichtung des Flughafens durch die Einführung von
Süd- und zusätzlichen Ostanflügen. Die Südanflüge verstossen
überdies gegen diverse Vorschriften des Umwelt- und
Raumplanungsrechts und hätten zumindest zeitlich stark
eingeschränkt werden müssen.
Längere Nachtruhe gefordert
Schliesslich beantragt die Stadt Zürich ein weiteres
Mal die Ausdehnung der Nachtruhe um eine zusätzliche Stunde ab
22.00 Uhr. Sie erachtet dies als effektivste Massnahme, um allen
Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den Flughafen eine ungestörte
Nachtruhe zu sichern.
Thema: Politik
Organisationseinheit: Gesundheits- und Umweltdepartement

