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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Download Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Download Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Download Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordnungen 1-2
- Download Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordnungen 3-4
- ArGV5, Jugendarbeitsschutzverordnung
- Mitwirkungsgesetz
- Zusatzformular für Gewerbe und Industrie
- Formulare – Befristete Arbeitszeitbewilligungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in den Betrieben seit dem 1.01.1996 umzusetzen und zu dokumentieren. Die Umsetzung beginnt bei der Planung von Bauten, Umbauten und Umnutzungen die Arbeitsplätze beinhalten bzw. tangieren.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage der Arbeitssicherheit ist das
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) mit der „Verordnung
über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten“ (VUV).
Das „Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und
Handel“ (Arbeitsgesetz, ArG) mit den Verordnungen 1 bis 5
beschreibt die Anforderungen an den Gesundheitsschutz für
Arbeitnehmende. Ein Betrieb liegt vor, wenn ein Arbeitgeber dauernd
oder vorübergehend eine oder mehrere Arbeitnehmende beschäftigt.
EKAS-Richtlinie 6508
Die EKAS-Richtlinie 6508, „Richtlinie über den Beizug von
Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit"
(ASA-Richtlinie) konkretisiert die Umsetzung von Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der im Betrieb
vorkommenden Gefährdungen und der Anzahl Arbeitnehmenden.
Alle Betriebe haben eine den Risiken und der Betriebsgrösse
entsprechende Sicherheitsorganisation einzuführen und die
entsprechenden Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu bestimmen und zu
schulen. Den Sicherheitsbeauftragten sind die erforderlichen
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu übertragen und in deren
Stellenbeschreibungen zu integrieren.