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Beratung zur Umsetzung
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 1-2
- Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 3-4
- WegleitungArGV5, Jugendarbeitsschutzverordnung
- Mitwirkungsgesetz
- Zusatzformular für Gewerbe und Industrie
- Formulare – Befristete Arbeitszeitbewilligungen
Das Arbeitsinspektorat berät Arbeitnehmende und Betriebe zu Fragen betreffend Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Jugendschutz, Plangenehmigung, Planbegutachtung etc.
Unser Team besteht aus einer Arbeitsinspektorin sowie zwei Arbeitsinspektoren, welche auch Sicherheitsingenieure sind. Ihre telefonische Erreichbarkeit hängt von den Betriebskontrollen ab und ist in der Regel am besten in den Randstunden.
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Stadtkreise 1, 2, 7, 8
Michael Frauenberger
044 412 28 19
Stadtkreise 3, 4, 9, 10
Peter Maier
044 412 43 46
Stadtkreise 5, 6, 11, 12
Dunja Ritzmann
044 412 10 02

