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Auftrag
Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung ist im Rahmen der
Stadthygiene für Schädlinge zuständig. Unser Ziel ist eine
Verbesserung der Stadthygiene bezüglich Schädlinge.
Die
kantonale Verordnung über allgemeine und
Wohnhygiene vom 20. März 1967 legt fest, dass die Gemeinden die
Hygiene in ihrem Gemeindegebiet fördern und für die Beseitigung von
Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sorgen (§ 1). Dazu gehört
auch die Ungezieferbekämpfung (§ 17 und 18). Die Behörden sind
befugt, die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Kontrollen
vorzunehmen (§ 51).
Neben der Beratung der Bevölkerung von Zürich, haben wir
folgende Aufgaben:
Gesundheitsprävention und Umweltschutz
Im Juni 2007 verursachte eine mit Spraydosen durchgeführte
Schabenbekämpfung in einer Küche in Winterthur eine Explosion. Bei
uns erfahren Sie, wie eine fachgerechte Schabenbekämpfung heute
nach neuestem Stand der Technik durchgeführt wird.
Eine amerikanische Studie zeigt, dass Pestizide der Lunge
schaden. Deshalb machen wir Sie auf unser
Merkblatt
„Sinnvoller Umgang mit Insektensprays“ aufmerksam.
Inspektionen
Haben Sie und Ihre Nachbarn Probleme mit Schädlingen (vor allem Schaben oder Ratten) und Ihr Vermieter unternimmt nichts dagegen? Rufen Sie uns an. Wir führen in solchen Häusern Inspektionen durch.
Bekämpfung von Nagetieren auf öffentlichem Grund
Bitte melden Sie uns, wenn Sie in der Stadt Zürich Ratten sehen.
Öffentlichkeitsarbeit
Wir führen regelmässig Aktionstage durch, um die Bevölkerung auf einem anderen Weg für die Schädlingsproblematik zu sensibilisieren und auf unsere Dienstleistung aufmerksam zu machen.
Schulungen
Wir halten Vorträge und leiten Schulungen für verschiedene Interessengruppen wie Hauswarte und -verwalterInnen, PflegerInnen, SchädlingsbekämpferInnen etc..