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Lebensmittelkontrolle schützt Konsumenten an der Front

Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit

Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können, geschützt werden. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Stadt Zürich eingehalten werden.


Dazu überprüft sie unangemeldet und stichprobenweise Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Hotelküchen, Spital- und Heimküchen, Kinderhorte, Metzgereien, Bäckereien, Take-Aways, Verkaufsshops in Tankstellen, Kioske, Märkte, Festveranstaltungen usw. Die genannten Betriebe sind verpflichtet, die Lebensmittelsicherheit in ihrer täglichen Praxis umzusetzen. Risikobasierte Überprüfungen in über 4300 Lebensmittelbetrieben in der Stadt Zürich gewährleisten, dass Restaurantbesucher möglichst nie mit Bauchschmerzen nach Hause gehen müssen und dass den Konsumentinnen und Konsumenten nichts Verdorbenes verkauft wird.


Abteilung Gesundheitsschutz am 125-Jahr-Jubiläum der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Winterthur

Am 23. und 24. Oktober präsentierten das Lebensmittelinspektorat und die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung im grossen Zelt, wie man einen Kühlschrank richtig einräumt und welche Keime und Insekten man in einer Küche antreffen kann. Beim Schabenroulette konnten Schoggikäferli gewonnen werden. Der Stand stiess auf reges Interesse und der Besucherandrang war an beiden Tagen sehr gross.




Alkohol- und Tabakschild

Hinweisschild für Alkohol und Tabak - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Hinweisschild für Alkohol und Tabak

Nicht nur das Alkoholschild, auch das Tabakschild muss hängen. Das Gesundheitsgesetz, welches seit Juli 2008 in Kraft ist, fordert ein Tabakschild, wenn Zigaretten und Tabakwaren abgegeben werden. Am Verkaufspunkt hat die verantwortliche Person einen gut sichtbaren Hinweis anzubringen, dass die Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Es existiert neu ein kombiniertes Hinweisschild für Alkohol und Tabak. Diese Schilder können bei der  Suchtprävention bezogen werden.



Jetzt abonnieren: Blickpunkt, die Zeitschrift für Profis

Wo passieren im Restaurant die meisten Arbeitsunfälle? Bei welchen Geräten kann man in Profi-Küchen am meisten Strom sparen? Welche sind die häufigsten Hygiene-Fallen im Gastro-Betrieb? Solche und andere Fragen werden im «Blickpunkt» beantwortet, dem gemeinsamen Hygiene-Magazin von Gastro Zürich, Zürcher Hoteliers, Züri Beck, Cafetierverband Zürich und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich.

«Blickpunkt» ist ein konkretes Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Gewerbe und den Behörden. Die gemeinsame Publikation ergänzt die Kooperation in der Weiterbildung sowie den Informations- und Erfahrungstransfer. Nach dem Motto «Kontrolle ist nötig, Kooperation führt weiter!» streben die Partner dasselbe Ziel an: Ein hohes, dem eidgenössischen Lebensmittelgesetz entsprechendes Hygieneniveau in Zürichs Beizen, Cafés, Hotels und Bäckereien.

Weitere Exemplare des «Blickpunkt» können Sie mit dem Kontaktformular oder via 044 412 50 40 bestellen.


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Stadt Zürich
Abteilung Gesundheitsschutz

Lebensmittelkontrolle
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich

Telefon044 412 50 40
Fax044 412 50 41

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