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Inspektionen auf Wunsch
Sie planen ein grösseres Projekt oder eine Übernahme eines Lebensmittelbetriebes (Gastwirtschaft, etc.)? Sie sind unschlüssig, ob alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt sind?
Wir führen Inspektionen auf Wunsch durch. Diese sind kostenpflichtig. Rufen Sie uns an, um die genauen Zielsetzungen und Termine zu vereinbaren.
Wer ist für bauliche Fragen zuständig?
Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorates begutachten Baupläne, insbesondere den Innenausbau von Gastrobetrieben aber auch von Läden, Metzgereien, Bäckereien, Personalrestaurants oder Take- Aways immer in Bezug auf die aktuelle Lebensmittelgesetzgebung. Bei Bauabnahmen beurteilen sie, ob und in welchem Masse die gewählte Infrastruktur der Einhaltung des Lebensmittelrechts förderlich ist.
Bei baulichen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Energietechnik und Bauhygiene.

