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Inspektionen auf Wunsch

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Sie planen ein grösseres Projekt oder eine Übernahme eines Lebensmittelbetriebes (Gastwirtschaft, etc.)? Sie sind unschlüssig, ob alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt sind?

Wir führen Inspektionen auf Wunsch durch. Diese sind kostenpflichtig. Rufen Sie uns an, um die genauen Zielsetzungen und Termine zu vereinbaren.


Wer ist für bauliche Fragen zuständig?

Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorates begutachten Baupläne, insbesondere den Innenausbau von Gastrobetrieben aber auch von Läden, Metzgereien, Bäckereien, Personalrestaurants oder Take- Aways immer in Bezug auf die aktuelle Lebensmittelgesetzgebung. Bei Bauabnahmen beurteilen sie, ob und in welchem Masse die gewählte Infrastruktur der Einhaltung des Lebensmittelrechts förderlich ist.

Bei baulichen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Energietechnik und Bauhygiene.


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Gesundheitsschutz

Lebensmittelkontrolle
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 50 40
Fax 044 412 50 41

Sie können nach telefonischer Voranmeldung gerne bei uns vorbeikommen und sich kostenlos beraten lassen.

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