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Gesetzliche Grundlagen
Lebensmittelgesetz (LMG)
Das Lebensmittelgesetz (LMG) ist die rechtliche Basis für alle untergeordneten Verordnungen im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es beschreibt die Rechte und Pflichten der Kontrollbehörden und der Personen/Firmen, welche in diesem Bereich tätig sind.
Das Gesetz bezweckt:
- die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen;
- die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.
Das Gesetz erfasst:
- das Herstellen, Behandeln, Lagern, Transportieren und Abgeben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen;
- das Kennzeichnen und Anpreisen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen;
- die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen;
- die landwirtschaftliche Produktion, soweit sie der Herstellung von Lebensmitteln dient.
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) enthält unter anderem die Bedingungen, welche gegeben sein müssen, damit ein Lebensmittel überhaupt zulässig ist; zudem werden die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften dargelegt. Auch die obligatorische Melde- und Bewilligungspflicht (Meldeformular) ist darin beschrieben. Das gesamte Thema der Selbstkontrolle; die Pflicht zum HACCP-Konzept inklusiv der Rückverfolgbarkeit sind ebenfalls Bestandteil der LGV.
Hygieneverordnung (HyV)
Die Hygieneverordnung (HyV) beschreibt einerseits allgemeine hygienische Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen und Personal.
Die HyV bezeichnet die maximal zulässigen Mengen an Bakterien, Hefen und Schimmel (Toleranz- und Grenzwerte für einzelne Arten von Mikrorganismen) in verschiedenen Arten von Produkten.
Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV)
Die Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) enthält alle allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln. Die Kennzeichnung umfasst alle Aufschriften einer Verpackung, Umhüllung oder Etikette. Besondere Kennzeichnungen und Anpreisungen der einzelnen Arten von Lebensmitteln sind in den produktespezifischen Verordnungen der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.
Zusatzstoffverordnung (ZuV)
In der Zusatzstoffverordnung (ZuV) wird unter anderem beschrieben, unter welchen Bedingungen Zusatzstoffe eingesetzt werden dürfen und wie Zusatzstoffe zu deklarieren sind. In einer Anwendungsliste wird aufgeführt, in welchen Lebensmitteln welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen.
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV)
Die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) nennt die zugelassenen Höchstwerte (Toleranz- und Grenzwerte) unter anderem für Pestizide, Schwermetalle, Tierarzneimittel, Toxine, radioaktive Stoffe und andere Fremd- und Inhaltsstoffe.
Wichtigste Gesetzesartikel zur Selbstkontrolle
Mit der seit 1.7.1995 geltenden Lebensmittelgesetzgebung (LMG) verfügt der Einzelne über viel Freiraum in der Produkteherstellung und dem -verkauf. Entsprechend werden ihm die Eigenverantwortung, die Pflicht zur Selbstkontrolle und die Produktehaftpflicht übertragen. Seit dem 1.4.2008 ist im LMG die Selbstkontrolle zusätzlich in den Strafbestimmungen, Artikel 48, „Übertretungen“ zu finden.
- Lebensmittelgesetz: Art. 15 Hygiene, Art. 23 Selbstkontrolle
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung:
Art. 47 Hygiene,
Art. 49 Grundsatz der Selbstkontrolle,
Art. 50 Rückverfolgbarkeit ,
Art. 51 Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP-Konzept = Gefahrenanalyse),
Art. 55 Dokumentation der Selbstkontrolle,
Art. 54 Abgabe gesundheitsgefährdender Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände - Hygieneverordnung: Art. 3 Sorgfaltspflicht

