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Vergütung an die Wochenbettpflege (Hebammenentschädigung)

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Mutter mit Kind auf einer Schaukel

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Dieser Pikettdienst ist durch die Krankenpflegegrundversicherung nicht gedeckt.

Die Stadt Zürich richtet deshalb auf Gesuch der Hebamme ein Wartgeld von 200 Franken für die Hausgeburt und 115 Franken für die Wochenbettpflege aus.

Mit der Beschränkung des Spitalaufenthalts auf fünf Tage (Regelfall) hat die Pflege Neugeborener und ihrer Mütter zu Hause an Bedeutung gewonnen. Die spitalexterne Pflege entlastet das Gesundheitswesen, kostet doch ein einziger Tag im Spitalbett ein Mehrfaches der Hebammenentschädigung.


Für Hebammen:

Damit die Städtischen Gesundheitsdienste die Hebammenentschädigung ausrichten können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Gesuch um Pikettentschädigung unter Angabe von Name und Adresse der Mutter
  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Bewilligung für die selbständige Berufsausübung als Hebamme, ausgestellt von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
  • Bestätigung der Ausgleichskasse, aus der hervorgeht, dass Sie als Selbständigerwerbende mit der AHV abrechnen
  • Formular „Bargeldlose Besoldungsauszahlung“, welches wir Ihnen beim erstmaligen Gesuch zusenden
Ihre Gesuche werden laufend bearbeitet. Die Auszahlungen werden jeweils Ende Monat ausgeführt.


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