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Prämienausstände und Leistungsaufschub

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Medikamente und Salben

Der Krankenversicherungsschutz ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen gesetzlich gewährleistet. Kann eine Person die Grundversicherungsprämien nachweislich nicht bezahlen und resultiert aus der Betreibung ein Verlustschein, so übernehmen wir die nicht gedeckten Prämien. Bis dahin hat der Versicherer das Recht, die Vergütung der Leistungen vorläufig zu sistieren ("Leistungsaufschub" oder "Leistungssperre").


Die Prämienübernahme kann nur von den Krankenkassen geltend gemacht werden, nicht von Versicherten. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Sozialhilfe.


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