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Ihr Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Beiträge an ihre Krankenversicherungsprämien. Die Städtischen Gesundheitsdienste ermitteln die prämienverbilligungsberechtigen EinwohnerInnen der Stadt Zürich. In über 90 Prozent der Fälle können wir den Anspruch automatisch ermitteln. Diese Personen werden von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich schriftlich informiert.
Wo eine automatische Beurteilung nicht möglich ist, ermitteln die Städtischen Gesundheitsdienste Ihren Anspruch auf Gesuch hin. Wir informieren und beraten die städtische Bevölkerung über die Prämienverbilligung am Telefon, in unserem Beratungsdienst und auf schriftlichem Weg.

