Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Ihr Anspruch auf Prämienverbilligung

Seite vorlesen

Menschen auf der Gemüsebrücke über der Limmat

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Beiträge an ihre Krankenversicherungsprämien. Die Städtischen Gesundheitsdienste ermitteln die prämienverbilligungsberechtigen EinwohnerInnen der Stadt Zürich. In über 90 Prozent der Fälle können wir den Anspruch automatisch ermitteln. Diese Personen werden von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich schriftlich informiert.


Wo eine automatische Beurteilung nicht möglich ist, ermitteln die Städtischen Gesundheitsdienste Ihren Anspruch auf Gesuch hin. Wir informieren und beraten die städtische Bevölkerung über die Prämienverbilligung am Telefon, in unserem Beratungsdienst und auf schriftlichem Weg.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Städtische Gesundheitsdienste

Walchestrasse 31
Postfach
8021 Zürich
Telefon 044 412 11 11
Fax 044 412 23 93

Kontaktformular

Lageplan

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Stampfenbachplatz


Beratungsdienst

Büro E09 und E10

Öffnungszeiten: MO-FR
08:00-11:30 Uhr
13:30-17:00 Uhr
 
Direktwahl: 044 412 25 90