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Das Wichtigste zur Prämienverbilligung

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Sie haben Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn Ihr massgebendes steuerbares Einkommen 37'200 Franken (Einzelpersonen) bzw. 47'500 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreitet. Kinder erhalten bis zu einem Einkommen von 61'000 Franken einen Beitrag. Das Vermögen darf 150'000 Franken (Einzelpersonen) bzw. 300'000 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreiten.

Die als berechtigt ermittelten Personen werden von der Sozialversicherungsanstalt  des Kantons Zürich (SVA) über ihren Anspruch informiert.

Wer in der Stadt Zürich wohnt und keine Prämienverbilligungsanzeige von der SVA erhalten hat, kann den Anspruch bei den Städtischen Gesundheitsdiensten geltend machen.

Das Gesuch um Prämienverbilligung 2011 muss bis spätestens 31.12.2012 eingereicht werden.


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