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Sanierung – Umgang mit Gebäudeschadstoffen

stadt-zuerich.ch/gebaeudeschadstoffe

Bei Sanierungs- und Rückbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, muss eine Schadstoffabklärung gemacht werden. Bei diesen Gebäuden kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie Gebäudeschadstoffe enthalten.

Schadstoffvorkommen in Gebäuden

Asbest, Polychlorierte Biphenyle (PCB),  Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle zählen zu den gesundheitsgefährdenden Baustoffen. In der Schweiz gilt seit 1986 ein Verbot für PCB. 1990 wurde Asbest verboten. Bei PAK und Schwermetallen gilt gesetzlich das Minimierungsgebot auf ein technisch unvermeidliches Mass. 

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