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Kinderkrippen & Horte

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Ausstattung

Wichtige Fragen für öffentliche oder private Einrichtungen für Kinderbetreuung mit Abgabe von Mahlzeiten:

Wie viele WC-Anlagen sind erforderlich? Nach Geschlechtern getrennt?

In der Kinderkrippe bis 24 Kinder 1 WC, bis 48 Kinder 2 WCs. Die Personal-WCs richten sich nach Anzahl Mitarbeiter /-innen. Ab 6 Mitarbeitern sind zwei WCs vorzusehen, dabei kann auf ein Pissoir verzichtet werden. Ein rollstuhlgängiges  WC soll im Gebäude erreichbar sein.

Im Hort sind 2 geschlechtergetrennte WCs bis 50 Kinder vorzusehen. Für das Personal sind im Hort für 10 Frauen ein WC, für 15 Männer ein WC und ein Pissoir sowie Garderobenschränke vorzusehen. In Schulanlagen können die Betreuungspersonen der Horte, sofern in ausreichender Anzahl vorhanden, auch die WC-Anlagen für Lehrerinnen und Lehrer mitbenutzen. Eines der WCs für die Kinder oder das Betreuungspersonal muss dabei rollstuhlgängig und für beide Geschlechter zugänglich sein.

Generell sind die WC-Anlagen mit separaten Vorplätzen auszustatten, wenn sie gegen die Küche oder den Essraum öffnen, zwingend mit raumhohen Abtrennungen.

Wird in den Räumen gekocht bzw. Essen ausgegeben? Die Küche muss eine Abluftanlage aufweisen.

Wer bereitet die Mahlzeiten vor? Betreuungspersonal oder externes Personal?
Sind Produktionsküchen mit Küchenpersonal vorgesehen, so muss in der Regel ein separates WC und eine Garderobe für Küchenpersonal erstellt werden. Grobe Richtwerte finden Sie in dieser Tabelle:


Übersicht Kinderbetreuungseinrichtungen:

Kinderkrippe / Kindergarten Kinder im Vorschulalter
Personal Personalbereich
1 WC < 12 2-3 1 WC
1 WC 24
5 1 WC
2 WCs 36 7
2 WCs
2 WCs 48
10
2 WCs
Produktionsküche mit separatem Kochpersonal     1 WC zusätzlich für Lebensmittelpersonal

___

Hort Schulpflichtige Kinder       Personal Personalbereich
2 WCs bis 25 1-3 1 WC
2 WCs 25-50 3-5 1 WC
4 WCs 50-100 6-10
2 WCs
Produktionsküche mit separatem Kochpersonal     1 WC zusätzlich für Lebensmittelpersonal

Merkblätter UGZ, Energietechnik & Bauhygiene:



Merkblätter anderer städtischer und kantonaler Stellen:


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Gesundheitsschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

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