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Hindernisfreies Bauen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gelangt bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, bei Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen oder Wohnbauten mit mehr als 8 Wohnungen pro Hauseingang zur Anwendung.
Im Baubewilligungsverfahren werden u.a. Zugänge, Wendeflächen und Benutzbarkeit von sanitären Räumen und Aufzügen überprüft. Für Bauten der Pflege, Betreuung und Alterswohnbauten gelten zweckspezifische Anforderungen.
Seit Januar 2004 sind
- das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und
- die dazugehörige Verordnung (BehiV) in Kraft.
Seit 1. Juli 2009 sind
- die Norm SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten und
- die Richtlinie "Wohnungsbau - hindernisfrei und anpassbar", Ausgabe 1992 mit Überarbeitung 2009 zu beachten (BBV I im Anhang).
Sie enthalten die geltenden planerischen Grundsätze und Mass-Anforderungen für öffentlich zugängliche Bauten und Bauten mit Wohnungen oder Arbeitsplätzen.

