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Lufttechnische Anlagen
In der Stadt Zürich wird die Erfüllung der technischen Anforderungen von Lüftungs- und Klimaanlagen überprüft in Bezug auf hygienische Anforderungen und erforderliche Luftraten, Energieeffizienz, Stand der Technik sowie Arbeitssicherheit beim Unterhalt der Anlagen.
Komplexe Lüftungs- und Klimaanlagen beurteilt der UGZ, während einfache Lüftungsanlagen der privaten Projekt- und Ausführungskontrolle unterstellt sind. Die Prüfung umfasst die Projektkontrolle und die Abnahme vor Ort.
Lüftungs-und Klimaanlagen: Mechanische Lüftungsanlagen in Wohn- und Arbeitsräumen (PDF, 4 Seiten, 440 KB)
Aktuell
Das Merkblatt "Eingabe Klima- und lufttechnische Anlagen" zeigt Ihnen den Weg zur vollständigen Eingabe der Nachweise und Tipps zu den einzelnen Formularen.
Eingabepflicht
Lufttechnische Anlagen sind nach § 309 PBG des Planungs- und Baugesetzes eingabepflichtig. Sie müssen mit möglichst wenig Energie genutzt werden können, wobei die Anforderungen der Raumhygiene zu berücksichtigen sind. Lüftungs- und Klimaanlagen müssen die Anforderungen gemäss §29 bis 30a sowie § 45 BBV I erfüllen. Die Ausführung hat gemäss SIA 382/1 „Lüftungs- und Klimaanlagen“ zu erfolgen. Dies gilt auch bei Anpassungen bestehender Anlagen:
- in Gastwirtschaftsbetrieben,
- produktionsabhängig in Gewerbebauten oder
- bei lärmintensiven Nutzungen zur Vermeidung von Lärmemissionen.
Die zuständigen Fachleute bieten Planenden Beratungen zur Optimierung der Anlagen an (vgl. Auskunft und Beratung zu lufttechnischen Anlagen).
Im Merkblatt „Lüftungs- und Klimaanlagen“ sind die minimalen Anforderungen an kleine Lüftungsanlagen zusammengestellt. Im Teil „Bewilligungsverfahren für komplexe Lüftungs- und Klimaanlagen“ ist der Bewilligungsablauf skizziert und sind einzureichende Unterlagen aufgelistet.
Nützliche Unterlagen zur Energieeffizienz von Lüftungsanlagen finden Sie auf der Homepage des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft, AWEL www.energie.zh.ch.

