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Personalbereiche / Toilettenanlagen
Bei der Planung von Gebäuden mit Arbeitsplätzen sind Einrichtungen für die Beschäftigten bzw. das Personal zu berücksichtigen. Neben den obligatorischen Sanitärbereichen und Garderoben sind auch Pausenräume wichtig, insbesondere bei Arbeitsplätzen, welche Sicht ins Freie nur eingeschränkt erlauben. In öffentlich zugänglichen Bauten oder Betrieben mit Kundschaft sind Einrichtungen für Besucher, wie nach Geschlechtern getrennte, teilweise rollstuhlgängige Gäste-Toiletten erforderlich.
Zu beachtende gesetzliche Grundlagen für Personal-Toiletten, Personalgarderoben und geltende Richtlinien für Gäste-Toiletten sind als Planungsgrundlagen zusammengestellt, vielfach ergänzt mit vermassten Skizzen.
Jedes öffentlich zugängliche Gebäude, wie Läden, Arztpraxen, Sportanlagen, Kinos, Restaurants, Schulen usw., sowie auch Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen zudem hindernisfrei zugänglich sein. Dazuhin werden rollstuhlgängige Sanitärräume verlangt.

