Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Gäste-Toiletten

Seite vorlesen

Gastwirtschaftsbetriebe, Spitäler, Schulen

Es gelten

  • die baurechtlichen Bestimmungen,

die fachbezogenen Richtlinien z.B.

  • Gastgewerbegesetz (GGG) des Kantons Zürich,
  • Leitfaden Gastwirtschaftsbetriebe und
  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG).

Weiter kommen auch

  • das Lebensmittelgesetz (LMG) und
  • die Hygieneverordnung (HyV) zur Anwendung.


In Bauten mit Publikumsverkehr, wie Verwaltungsgebäude, Hotels, Restaurants, Theater, Kinos, Grossläden >1000 m2, Sportanlagen, Vereinsräume:
Toilettenanlagen für Publikum oder Besucher müssen nach Geschlechtern getrennt und über für Kunden zugängliche Verkehrswege erreichbar sein. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Personaltoiletten dienen.

Generell sind die WC-Anlagen mit separaten Vorplätzen auszustatten, wenn sie gegen Arbeitsplätze oder Aufenthaltsbereiche öffnen, oder wenn in den angrenzenden Bereichen (u.a. Verarbeitung, Lager, Transport offener Lebensmittel) mit Lebensmitteln umgegangen wird, zwingend mit raumhohen Abtrennungen.

Eine Toilette für Besucher muss in der Regel als rollstuhlgängige Toilette ausgeführt sein. Weitere Informationen enthält das Merkblatt Toilettenanlagen für Personal und Publikum.


Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

  • Planungs- und Baugesetz (PBG)
  • Besondere Bauverordnung l (BBV I)
  • Hygieneverordnung (HyV)
  • Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten
  • Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich
  • Leitfaden für die Erstellung und Einrichtung von Gastwirtschaftsbetrieben im Kanton Zürich Vereinigung Schweiz.
  • Sanitär- und Heizungsfachleute (VSSH), SI-Handbuch


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Gesundheitsschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

Mehr zum Thema

Amt für Baubewilligungen
Arbeitsinspektorat Stadt Zürich
EKAS Arbeitsicherheit
Leitfaden Gastwirtschaftsbetriebe, Kant. Drucksachen- und Materialzentrale, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, Tel. 043 259 99 99, Fax: 043 259 99 98, info"at"kdmz.zh.ch