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Personal-Toiletten

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Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen, das Arbeitsgesetz (ArG) mit zugehörigen Ausführungsverordnungen und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Weiter kommen auch das Lebensmittelgesetz (LMG) und die Hygieneverordnung (HyV) zur Anwendung.

Die Toiletten für Arbeitnehmende sind so zu platzieren, dass das Gebäude nicht verlassen werden muss und die Entfernung vom Arbeitsplatz nicht mehr als 100 m oder eine Geschosshöhe beträgt.

Toiletten und Pissoire sind von Arbeitsräumen und Aufenthaltsbereichen immer durch einen Vorraum zu trennen; sie sind von den Garderoben durch Wände vollständig abzutrennen und sollen nicht über Garderoben zugänglich sein.

Personaltoiletten z.B. im Gastgewerbe, in Warenhäusern, Bahnhöfen, Spitälern, Fitnessstudios, Arztpraxen oder Tankstellen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein oder von Klienten benutzt werden.
Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe (Produktion, Handel und Verkauf) müssen über eigene Toilettenanlagen verfügen.

Geschlechtergetrennte Anlagen sind ab 6 Arbeitnehmenden erforderlich.

Generell sind die WC-Anlagen mit separaten Vorplätzen auszustatten, wenn sie gegen Arbeitsplätze oder Aufenthaltsbereiche öffnen, oder wenn in den angrenzenden Bereichen  mit Lebensmitteln umgegangen wird (u.a. Verarbeitung, Lager, Transport offener Lebensmittel) zwingend mit raumhohen Abtrennungen.

Im Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG werden rollstuhlgängige Sanitärräume verlangt.



Anzahl Sanitärbereiche für Arbeitnehmende

Anzahl Arbeitnehmende Frauen Männer
6 bis 10
1 Toilette
1 Toilette und 1 Pissoir
bis 50
1 Toilette pro 10 Frauen
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 15 Männer
bis 100
1 Toilette pro 12 Frauen
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 20 Männer
über 100
1 Toilette pro 15 Frauen
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 25 Männer

Skizzen Toilettenanlagen und Vorräume

Öffnen Toilettenanlagen gegen Arbeitsplätze oder Aufenthaltsbereiche, ist ein Vorraum mit Waschgelegenheit zwingend erforderlich. Auf Vorräume kann verzichtet werden, wenn Toiletten von Korridoren oder Treppenhäusern aus zugänglich sind. Ein raumhoher Abschluss (gegen Vorraum und Korridor) ist nötig, wenn Toilettenanlagen gegen Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (Verarbeitung, Lager, Transport).


Toilettenanlagen/Vorräume - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Toilettenanlagen/Vorräume


Toiletten/Garderoben in Lebensmittelbetrieben - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Toiletten/Garderoben in Lebensmittelbetrieben

Abschlüsse Vorräume raumhoch erforderlich.


Toilettenanlagen in Lebensmittelbetrieben, optimierte Anordnung - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Toilettenanlagen in Lebensmittelbetrieben, optimierte Anordnung

Abschlüsse Vorräume raumhoch erforderlich.


Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

  • Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3)
  • Planungs- und Baugesetz (PBG)
  • Besondere Bauverordnung l (BBV I)
  • Hygieneverordnung (HyV)
  • Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten
  • Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich
  • Leitfaden für die Erstellung und Einrichtung von Gastwirtschaftsbetrieben im Kanton Zürich
  • Vereinigung Schweiz. Sanitär- und Heizungsfachleute (VSSH), SI-Handbuch


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Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
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Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



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Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

Mehr zum Thema

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Arbeitsinspektorat Stadt Zürich
EKAS Arbeitsicherheit
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