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Aufzüge
Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.
Die Abteilung Aufzugsanlagen des Amts für Baubewilligungen:
- erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
- überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
- ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
- bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.
Sekretariat: Büro E19, Tel. 044 412 29 01
Formularabgabe (Mo-Fr, 8.00-11.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr)
Ihre zuständige Fachperson hilft Ihnen gerne weiter.

