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Reklame & Aussenwerbung

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Fassade beim Central mit Aussenwerbung - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Aussenwerbeelemente wie Leuchtschriften, Schilder, Tafeln, Leuchtkästen, Megaposter und Plakate prägen das Stadtbild nachhaltig. Damit die Stadt attraktiv bleibt, braucht es Kriterien und Vorgaben für die Beurteilung und Bewilligung.


Aussenwerbung ist Teil der modernen Stadt. Sie wird immer im Zusammengang mit anderen stadtgestaltenden Elementen wahrgenommen. Aspekte wie Dichte und Grösse spielen eine wichtige Rolle bei deren Wirkung im Stadtraum. Aussenwerbung soll sich in die gebaute und landschaftliche Umgebung einfügen und dem Charakter der vorherrschenden Situation entsprechen.

Für drei Kategorien, der Reklameanlagen, der Megaposter und der Plakatwerbestellen hat die Stadt Gestaltungsgrundsätze erarbeitet. Durch diese steuert das Amt für Städtebau den Umfang und die Wirkung von Aussenwerbung im öffentlichen Raum aktiv.

Die Konzepte tragen dazu bei, dass Werbeelemente im jeweiligen Kontext verträglich sind. Wo es die Verhältnisse erlauben, kann mit Hilfe von gestalterisch angemessenen Lösungen Akzente gesetzt werden. Die Gestaltungskonzepte machen die Kriterien der baurechtlichen Beurteilung von Aussenwerbeanlagen transparent und ermöglichen eine rechtsgleiche Behandlung der Gesuche.


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Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8021 Zürich
Telefon 044 412 29 44

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Der neuste Band der Reihe «Stadtgeschichte und Städtebau in Zürich» beleuchtet die Geschichte der Aussenwerbung in Zürich.

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