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Beflaggungsanträge
Ob einem Anlass die Ehre einer wiederkehrenden offiziellen Beflaggung zukommt, entscheidet der
Zürcher Stadtrat.
Die Anträge und Genehmigung unterscheiden sich je nach Beflaggungsart:
- Beflaggung der offiziellen Standorte und Verwaltungsgebäude der Stadt Zürich
- Beflaggung der Schulanlagen
- Beflaggung der Gemeindebetriebe
- Beflaggung der Dienstabteilungen mit Spezialrechnung
- Beflaggung der Verkehrsbetriebe Zürich
Details entnehmen Sie dem unten stehenden Auszug aus dem Beflaggungsreglement der Stadt Zürich.


