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Beflaggungsanträge

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Flaggenlager

Ob einem Anlass die Ehre einer wiederkehrenden offiziellen Beflaggung zukommt, entscheidet der
Zürcher Stadtrat.


Die Anträge und Genehmigung unterscheiden sich je nach Beflaggungsart:

  • Beflaggung der offiziellen Standorte und Verwaltungsgebäude der Stadt Zürich
  • Beflaggung der Schulanlagen
  • Beflaggung der Gemeindebetriebe
  • Beflaggung der Dienstabteilungen mit Spezialrechnung
  • Beflaggung der Verkehrsbetriebe Zürich

Details entnehmen Sie dem unten stehenden Auszug aus dem Beflaggungsreglement der Stadt Zürich. 



Weitere Informationen

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