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Rekursmöglichkeiten Baubewilligungsprozess betroffene Dritte

Bauentscheide können innerhalb der 20 Tage dauernden Ausschreibung schriftlich bestellt werden. Das entsprechende Formular «Zustellung des baurechtlichen Entscheids» kann bei der Planeinsicht in der Planauflage ausgefüllt oder von der Website heruntergeladen werden.
 
Vom Bauvorhaben betroffenen Personen oder Institutionen können bei rechtzeitiger Bestellung des Bauentscheids grundsätzlich einen Rekurs erheben. Die Legitimation wird durch die jeweilige Rechtsmittelinstanz festgestellt.

Interessenwahrung

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).

Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

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