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Verwaltungs- vs. Finanzvermögen

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Liegenschaften im Verwaltungsvermögen dienen unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung, zum Beispiel als Schulhaus oder Spital.

Dem Finanzvermögen einer Gemeinde sind all jene Liegenschaften zugeordnet, mit denen ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung kaufmännisch gearbeitet werden kann.

Die Mieterträge dieser Kapitalanlagen sollen die Betriebskosten einschliesslich Zinskosten decken. Zum Finanzvermögen zählen auch Landreserven und Baurechte.

Liegenschaften, die für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, können vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen und danach auch an Dritte veräussert werden.


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