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Gestaltungsplan & Sonderbauvorschriften
Bei besonderen Voraussetzungen (Topographie, Denkmalschutz,
Erschliessung oder Lärm) und bei speziellen Bauvorhaben
(Kongressbau, Spital oder Museum) kann eine Sondernutzungsplanung
ausgearbeitet werden: Gestaltungsplan oder
Sonderbauvorschriften.
Sonderbauvorschriften ermöglichen und erleichtern die freiere
Überbauung bestimmter geeigneter Gebiete nach einheitlichen
Gestaltungsgrundsätzen.
Mit Gestaltungsplänen werden für bestimmt umgrenzte Gebiete
Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und
Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt.
In den Sondernutzungsplänen kann von der Bau- und
Zonenordnung (BZO) und von den kantonalen Mindestabständen
abgewichen werden. In diesem Fall brauchen sie die Zustimmung des
Gemeinderates. Sondernutzungsplanungen können von Privaten oder von
der Stadt aufgestellt werden. Für die Verfahrensleitung ist das Amt
für Städtebau zuständig.
Genehmigte Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften sind in
der
Amtlichen
Sammlung zu finden und können dort heruntergeladen und
ausgedruckt werden.
Beispiel «Privater Gestaltungsplan Hardturm-Areal»
Auf der Grundlage des Privaten Gestaltungsplanes
Hardturm-Areal wird das ehemalige Trainingsgelände des Grasshopper
Clubs Zürich in Zürich-West neu überbaut. Es entstehen rund 500
Wohnungen und 2000 Arbeitsplätze.
Die Planung des Hardturm-Areals erfolgte von Beginn an in
enger, kooperativer Zusammenarbeit zwischen der Grundeigentümerin
und der Stadt Zürich. Aus einem Konkurrenzverfahren ging das
städtebauliche Konzept des Teams ADP Architekten AG / Vetsch Nipkow
Partner hervor. Auf dieser Basis wurden das städtebauliche Leitbild
Hardturm-Areal erarbeitet sowie die planungsrechtlichen
Festlegungen im Gestaltungsplan getroffen.
Geplant sind drei Baufelder mit Innenhofstruktur sowie ein
achtzig Meter hohes Hochhaus. Ein öffentlich zugänglicher
Quartierplatz bildet das Herzstück des neuen Quartierteils. Weitere
grosszügige Freiräume und Plätze sorgen für eine gute Wohn- und
Aufenthaltsqualität. Im Inneren ist die Siedlung autofrei und somit
ruhig. Mit Rücksicht auf die Geschichte des Hardturm-Areals bleiben
die Arbeiterhäuser an der Förrlibuckstrasse erhalten.
Projektseite
Hardturm-Areal
Leitbild
Hardturm-Areal
Dokumente in der Amtlichen Sammlung