Ruggächer
Das Gebiet in in Zürich-Affoltern bietet Platz für rund 1000 Wohnungen
Mit Hilfe des Quartierplans werden noch unerschlossene Grundstücke und Gebiete in der Stadt Zürich für eine Bebauung erschlossen.
Mit dem Quartierplan werden neben den Landumlegungen die notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen, Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutz) für ein Gebiet sowie deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unüberbauten Gebieten wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die notwendigen Teilmassnahmen beschränken.
Ein Quartierplanverfahren kann auf das Gesuch eines Grundeigentümers oder von Amtes wegen eingeleitet werden. Für die Projektentwicklung und die Verfahrensleitung ist das Amt für Städtebau zuständig. Die Festsetzung erfolgt durch den Stadtrat. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion, dem grundbuchlichen Vollzug und der Projektgenehmigung können die Anlagen gebaut werden. Die Oberaufsicht über den Bau hat das Tiefbauamt.
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