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Quartierpläne

Ausschnitt aus einem Quartierplan

Mit Hilfe des Quartierplans werden noch unerschlossene Grundstücke und Gebiete in der Stadt Zürich für eine Bebauung erschlossen.


Mit dem Quartierplan werden neben den Landumlegungen die notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen, Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutz) für ein Gebiet sowie deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unüberbauten Gebieten wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die notwendigen Teilmassnahmen beschränken.

Ein Quartierplanverfahren kann auf das Gesuch eines Grundeigentümers oder von Amtes wegen eingeleitet werden. Für die Projektentwicklung und die Verfahrensleitung ist das Amt für Städtebau zuständig. Die Festsetzung erfolgt durch den Stadtrat. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion, dem grundbuchlichen Vollzug und der Projektgenehmigung können die Anlagen gebaut werden. Die Oberaufsicht über den Bau hat das Tiefbauamt.


Quartierplan Ruggächer

Ruggächer

Das Gebiet in in Zürich-Affoltern bietet Platz für rund 1000 Wohnungen

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In Büngerten

In Büngerten

Städtebauliches Leitbild für das Quartier in Zürich-Affoltern

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Seebacherstrasse

Seebacherstrasse

Wird zur Hälfte für Wohnzone und zur Erholungszone genutzt

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Hurdäcker

Hurdäcker

Der historische Dorfkern im Quartier Rütihof soll erhalten bleiben.

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Kontakt

Amt für Städtebau

Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
Postfach
8021 Zürich

Telefon Zentrale044 412 11 11