Ruggächer
Das Gebiet in in Zürich-Affoltern bietet Platz für rund 1000 Wohnungen
Mit Hilfe des Quartierplans werden noch unerschlossene Grundstücke und Gebiete in der Stadt Zürich für eine Bebauung erschlossen.
Mit dem Quartierplan werden neben den Landumlegungen die
notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen,
Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutz) für ein Gebiet sowie
deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unüberbauten Gebieten
wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten
städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten
Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die
notwendigen Teilmassnahmen beschränken.
Ein Quartierplanverfahren kann auf das Gesuch eines
Grundeigentümers oder von Amtes wegen eingeleitet werden. Für die
Projektentwicklung und die Verfahrensleitung ist das Amt für
Städtebau zuständig. Die Festsetzung erfolgt durch den Stadtrat.
Nach der Genehmigung durch die Baudirektion, dem grundbuchlichen
Vollzug und der Projektgenehmigung können die Anlagen gebaut
werden. Die Oberaufsicht über den Bau hat das Tiefbauamt.
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
Postfach
8021 Zürich
Telefon Zentrale044 412 11 11