Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Richtplanung
Die Richtplanung legt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung auf Stufe Kanton, Region und Gemeinde behördenverbindlich fest. Sie stimmt die raumwirksamen Aufgaben ab und bereitet die Nutzungsplanung vor. Der Regionale Richtplan der Stadt Zürich ist die Grundlage für die Bau- und Zonenordnung.
Der regionale Richtplan
- hält die Ergebnisse der Richtplanung fest
- sichert die Koordination zwischen der Raumplanung und den übrigen staatlichen Aufgabenbereichen
- bestimmt die grundsätzliche Nutzungsordnung
- ist behördenverbindlich
- besteht aus Karte und Text
- beinhaltet das Konzept (ob, was und wo geändert werden soll) und das Programm (wann und wie)
Die 3 Stufen
- Kantonaler Richtplan
- Regionaler Richtplan
- Kommunaler Richtplan
Inhalte und Zuständigkeiten
- Siedlung und öffentliche Bauten & Anlagen: Amt für Städtebau
- Landschaft: Grün Stadt Zürich
- Verkehr: Tiefbauamt Zürich in Zusammenarbeit mit vbz und Dienstabteilung Verkehr (DAV)
- Ver-& Entsorgung: Departement der Industriellen Betriebe
(ewz, Wasserversorgung, Erdgas) und Tiefbau- und
Entsorgungsdepartement (ERZ)
- Inhaltliche Mitarbeit: Stadtentwicklung Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Revision
Gründe für die Revision des regionalen Richtplans der Stadt
Zürich:
- der Kantonale Richtplan wird revidiert (Festsetzung 2010 vorgesehen)
- Planungspflicht (PBG, Art. 8ff)
- der Richtplan wurde zuletzt vor über 10 Jahren bearbeitet
- Aktualisierung aufgrund neuer Rahmenbedingungen und Zielsetzungen (Strategie Zürich 2025, Räumliche Entwicklungsstrategie, 2000-Watt-Gesellschaft etc.)
Dokumente
zum aktuellen genehmigten Regionalen Richtplan