Die Stadt Zürich hatte bereits im März 2009 festgehalten, dass es unter anderem aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen zwei Dienstabteilungen zur Schliessung der «Nervous Bar» gekommen ist. Der Stadtrat drückte sein Bedauern aus. In Zusammenhang mit dem Entscheid des Stadtrichteramts vom 4. März 2011, das Verfahren wegen «Wirten ohne Patent» einzustellen, kann der Stadtrat nicht ausschliessen, dass der Betreiber der Bar wegen irreführenden Auskünften zu Schaden gekommen ist, dessen Höhe jedoch schwierig festzustellen ist. Darum haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass die Stadt den ehemaligen Betreibern der Bar unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht per Saldo aller Ansprüche für sämtliche aus diesem Verfahren entstandenen Kosten eine Pauschale überweist und sich der Stadtrat hiermit öffentlich bei den Geschädigten entschuldigt. Die Herren Jens Gloor und Carlos Garotta drücken ihrerseits ihr Bedauern aus, sofern durch ihre Aktionen irgendwelche Behördenmitglieder oder Drittpersonen in ihrer Persönlichkeit verletzt worden sind.
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